Ingolf
Goritz / Stephan Watrin Marktstraße 5 (Haus 2) / Schulterblatt Karolinenviertel / Schanzenviertel 20357 Hamburg-St. Pauli / 20357 Hamburg E m p f e h l u n g zur Erhaltung des Schanzenparks und seiner Nutzung(en) für AnwohnerInnen, Kulturschaffende und Gäste trotz Umwandlung des Schanzenturms in ein Hotel zur Vorlage, Diskussion und Verabschiedung in den Beiräten der Sanierungsgebiete Schulterblatt / St. Pauli-Nord (Rosenhofstraße), Eimsbüttel-Süd, Altona-Nord / Eiflerstraße und St. Pauli / Karolinenviertel, im bezirksübergreifenden "13er-Gremium" sowie in den bezirklichen Gremien der Bezirke Hamburg-Mitte, Altona und Eimsbüttel |
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Seit
bekannt werden des Hotelprojektes der Mövenpick-/Patrizia-Gruppe
für den Wasserturm im Schanzenpark herrscht in den umliegenden Quartieren
große Besorgnis über mögliche Auswirkungen dieses Projektes,
insbesondere auf die Parknutzung. Der Schanzenpark liegt durch seine Lage zwischen dem Eimsbüttler Kerngebiet, dem Schanzen- und Karolinenviertel (St. Pauli-Nord) und Altona-Nord im Spannungsfeld von drei Bezirken. Die o.g. umliegenden Stadtteile bzw. Quartiere sind gekennzeichnet durch eine hohe Bevölkerungsdichte, zahlreiche gewerbliche Nutzungen, die Zerschneidung durch gesamtstädtisch (oder sogar darüber hinaus) bedeutende Verkehrsachsen und einen teilweise sehr geringen Grün- und Freiflächen-Anteil im öffentlichen Raum. Dieser Mangel wird künftig aller Voraussicht nach durch weitere Bauprojekte, zu denen neben dem Hotelprojekt im Wasserturm auch die Errichtung eines Bürokomplexes durch die STEG auf der Wiese neben der Alten Rinderschlachthalle und die Erweiterung der HamburgMesse zählen, noch verschlimmert! Darum darf der Schanzenpark als größte jederzeit zugängliche Grünfläche nicht in den Schlagschatten der "Neuen Messe" und des Hotelprojekts im Wasserturm geraten, sondern muss in vollem Umfang für die NutzerInnen aus den benachbarten Quartieren erhalten bleiben! In diesem Zusammenhang bitten wir die zuständigen bezirklichen Gremien der Bezirke Eimsbüttel, Hamburg-Mitte und Altona, sich für die Erfüllung folgender Forderungen einzusetzen: Die öffentliche Parkanlage und der Baumbestand des Schanzenparks sind in ihrem Bestand zu erhalten. Sie dürfen nicht wesentlich verändert oder gefährdet werden, d.h. auch für Zufahrten und Baustelleneinrichtungen dürfen keine durch die Hamburgische Baumschutzverordnung geschützten Bäume entfernt werden. Zu beachten ist auch, dass Bäume nicht durch Abbruch-, Fundamentierungs- oder (Um-) Bauarbeiten im Bereich des Wasserturmes und / oder des geplanten Eingangsbauwerkes gefährdet werden dürfen (z.B. durch Beschädigung des Wurzelwerks oder Beeinträchtigung ihrer Wasserversorgung). Falls Büsche, Sträucher oder andere Pflanzen für die Bauarbeiten entfernt werden, muss vom Verursacher im unmittelbaren Umfeld, zeitnah und in gleicher Qualität Ersatz geschaffen werden. Die Nutzung des Parks soweit sie bisher genehmigt oder geduldet war und nicht unrechtmäßig ist in ihrer "gewachsenen" und in den umliegenden Stadtteilen / Quartieren akzeptierten Form durch die bisherigen NutzerInnen, d.h. AnwohnerInnen, Kulturschaffende und Gäste, darf durch den geplanten Umbau des Wasserturms zum Hotel nicht beeinträchtigt oder gar verhindert werden. Die durch die Parknutzung entstehende Immissionen sind vom Nutzer des Wasserturms zu dulden. Insbesondere sind hier die folgenden Nutzungen zu nennen: - Nutzung des Parks zum Ausruhen, - Nutzung des Parks zum Spielen (Boule, Ballspiele etc.), - Musizieren (in üblicher Lautstärke und zu üblichen Zeiten), auch begleitend zu tänzerischen oder sportlichen Aktivitäten (z.B. Candomblé), - Nutzung für Veranstaltungen, z.B. Circus, Zelttheater, Open-Air-Kino, "Schanzenspiele", Hanffest o.ä., - das Grillen (auch mit Holzkohle) - _____________________________________________________________________ - _____________________________________________________________________ - _____________________________________________________________________ Der Schanzenpark muss durch angemessene bzw. verbesserte Pflege in seiner Nutzbarkeit erhalten oder sogar verbessert werden. Zur Finanzierung dieser Pflegemaßnahmen ist auch der Hotelbetrieb in angemessenem Umfang heranzuziehen, da auch er durch die Pflege und Instandhaltung des umgebenden öffentlichen Parks einen erheblichen Nutzen hat. Beeinträchtigungen durch vom Hotel ausgelösten zusätzlichen Kfz-Verkehr müssen auf ein Minimum beschränkt werden. Fuß- und Radverkehr muss auf den Parkwegen bzw. den umgebenden Zubringerstraßen auch künftig gleichwertig und ungehindert möglich sein. Alle über die (künftige) Nutzung des Schanzenparks abgeschlossenen oder noch zu schließenden Verträge und Vereinbarungen müssen der Öffentlichkeit bzw. Interessierten, die mittelbar oder unmittelbar betroffen sind, in geeigneter Form zugänglich gemacht werden. Alle Beteiligungsgremien der benachbarten Stadtteile / Quartiere sollen regelmäßig, zeitnah und inhaltlich aussagekräftig über Genehmigungs-, Planungs- und Baufortschritte unterrichtet werden. Zu diesem Zweck sollten ihnen auch die nicht der Vertraulichkeit unterliegenden Teile von Planwerken (Durchführungs-, Bebauungs- und Landschaftspläne), Verträgen, Niederschriften und (Bau-) Genehmigungen von den zuständigen Stellen der Verwaltung zugänglich gemacht werden. Bei der Vergabe der Mittel aus dem "Kompensations-Fonds" für die Aufgabe der öffentlichen Nutzung des Wasserturms sollten neben AntragstellerInnen und Institutionen aus dem Bezirk Eimsbüttel auch Anträge und Projekte aus den Bezirken Altona und Hamburg-Mitte angemessen berücksichtigt werden, wenn sie den Vergabekriterien genügen. Nicht zuletzt muss der Wasserturm im Schanzenpark so gut als möglich in seiner äußeren Gestalt erhalten bleiben und als technisches Baudenkmal dokumentiert werden.(*) Die Auswertung der Dokumentation und eine Präsentation aussagekräftiger Objekte und historischer Belege zur Geschichte und Nutzung des Wasserturms muss für alle Interessierten ortsnah (z.B. im neu entstehenden Hotel) öffentlich zugänglich sein. Hamburg, den 19. Januar 2004 Ingolf Goritz / Stephan Watrin (*) Anmerkung: Nach Möglichkeit sollte auch den/die Eigentümer / Projektentwickler des Hotelprojekts eingewirkt werden, um allen Interessierten letztmalig vor dem Umbau eine Besichtigung zu ermöglichen, z.B. in Form eines "Tages der offenen Tür". |